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Ingenieurbüro Riedel >> Datenbanken und Systementwicklung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen PDF Drucken E-Mail

1. Allgemeines

Das Ingenieurbüro Riedel, nachfolgend ibr-oss genannt, erbringt Schulungsleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden, die ibr-oss nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für ibr-oss nicht verbindlich.


2. Anmeldung

Anmeldungen zu Seminaren können schriftlich, per Fax oder per Mail erfolgen. Da die Teilnehmerzahl im Interesse der Teilnehmer begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet und schriftlich bestätigt. Sollte kein Platz mehr frei sein, so wird auf spätere Termine verwiesen. Für die Teilnahme muss eine neue Anmeldung erfolgen, die dann bevorzugt behandelt wird. Jede Anmeldung wird durch ibr-oss schriftlich oder per eMail bestätigt. Erst mit der Bestätigung wird die Anmeldung verbindlich. Alle personenbezogenen Daten, die für die Durchführung der Schulung erforderlich sind, werden für interne Zwecke elektronisch gespeichert.


3. Stornierung von Seminaren

Stornierungen seitens des Kunden sind kostenfrei, wenn sie bis spätestens 10 Tage vor Schulungsbeginn schriftlich bei ibr-oss eingegangen sind. Bei späteren Stornierungen oder bei Nichterscheinen des Kunden ist der volle Seminarpreis zu zahlen. Dem Kunden wird statt der Stornierung das Recht eingeräumt, ohne Mehrkosten eine Ersatzperson für die Teilnahme an dem von ihm gebuchten Seminar zu stellen. Die Pflichten des Kunden bleiben hiervon unberührt.


4. Preise und Gebühren

Die Schulungsgebühren verstehen sich pro Teilnehmer. Es gelten die Preise des aktuellen Schulungskataloges zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise für die Schulungen (außer Inhouse- und Individualschulungen) schließen die erforderlichen Schulungsunterlagen sowie die notwendige Nutzung der technischen Einrichtungen und Systeme für Schulungszwecke ein. Im übrigen sind alle weiteren Kosten im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Schulung, wie beispielsweise Fahrt- und Übernachtungskosten vom Kunden selbst zu tragen. Eine nur teilweise Teilnahme an Schulungsveranstaltungen berechtigt nicht zur Gebührenminderung.


5. Rechnungsstellung / Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsstellung der Seminargebühren erfolgt nach Seminarbeginn. Zahlungen sind innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweils gültigen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Ansprüche von ibr-oss können nur dann mit Gegenforderungen des Kunden verrechnet werden, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.



6. Seminarzeiten

Die Seminare beginnen am ersten Schulungstag um 10 Uhr, an allen weiteren Schulungstagen um 9 Uhr und enden jeweils um 17 Uhr.


7. Haftung

ibr-oss übernimmt für Schäden, die durch ihre gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Angestellten verursacht werden, keine Haftung, außer es handelt sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei Ausfall der Schulung durch Krankheit des Referenten, zu geringer Teilnehmerzahl, sowie von ibr-oss nicht zu vertretende sonstige Gründe oder durch höhere Gewalt, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. ibr-oss kann in diesen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Hotelkosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden. ibr-oss wird einen Ersatztermin ansetzen. Dem Teilnehmer bleibt es freigestellt, diesen Termin zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten.


8. Urheberrechte

Sämtliche Seminarunterlagen enthalten urheberrechtlich geschützte Informationen. Alle Rechte, auch die der Vervielfältigung der Seminarunterlagen oder Teile daraus, bleiben ibr-oss vorbehalten. Kein Teil der Seminarunterlagen darf in irgendeiner Form ohne vorherige schriftliche Zustimmung vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden. Eine während der Seminardurchführung zur Verfügung gestellte Software darf weder entnommen, noch teilweise oder ganz kopiert werden.


9. Sorgfaltspflichten

Die Teilnehmer dürfen keine mitgebrachten Datenträger verwenden. Sie sind verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten und den Anweisungen des Schulungsleiters zu folgen. Die technischen Einrichtungen einschließlich der Software dürfen ausschließlich zu Schulungszwecken genutzt werden.


10. Gerichtsstand, Nebenabereden

Für etwaige Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag oder anlässlich dieses Vertrages wird der Gerichtsstand Dortmund vereinbart, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist. Erfüllungsort dieses Vertrages ist der jeweilige Veranstaltungsort. Mündliche Nebenabreden sind anlässlich des Vertragsabschlusses nicht getroffen worden. Nach Vertragsabschluss erfolgte Nebenabreden, sowie Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzen, mit der das wirtschaftlich gewollte Ergebnis am besten erreicht wird.

 
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