1.
Allgemeines
Das
Ingenieurbüro Riedel, nachfolgend ibr-oss genannt, erbringt
Schulungsleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden, die
ibr-oss nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt,
sind für ibr-oss nicht verbindlich.
2.
Anmeldung
Anmeldungen
zu Seminaren können schriftlich, per Fax oder per Mail erfolgen.
Da die Teilnehmerzahl im Interesse der Teilnehmer begrenzt ist,
werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet
und schriftlich bestätigt. Sollte kein Platz mehr frei sein,
so wird auf spätere Termine verwiesen. Für die Teilnahme
muss eine neue Anmeldung erfolgen, die dann bevorzugt behandelt
wird. Jede Anmeldung wird durch ibr-oss schriftlich oder
per eMail bestätigt. Erst mit der Bestätigung wird die
Anmeldung verbindlich. Alle personenbezogenen Daten, die für
die Durchführung der Schulung erforderlich sind, werden für
interne Zwecke elektronisch gespeichert.
3.
Stornierung von Seminaren
Stornierungen
seitens des Kunden sind kostenfrei, wenn sie bis spätestens
10 Tage vor Schulungsbeginn schriftlich bei ibr-oss eingegangen
sind. Bei späteren Stornierungen oder bei Nichterscheinen des Kunden
ist der volle Seminarpreis zu zahlen.
Dem Kunden wird statt der Stornierung das Recht eingeräumt,
ohne Mehrkosten eine Ersatzperson für die Teilnahme an dem
von ihm gebuchten Seminar zu stellen. Die Pflichten des Kunden bleiben
hiervon unberührt.
4.
Preise und Gebühren
Die
Schulungsgebühren verstehen sich pro Teilnehmer. Es gelten
die Preise des aktuellen Schulungskataloges zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Die Preise für die Schulungen (außer
Inhouse- und Individualschulungen) schließen die erforderlichen
Schulungsunterlagen sowie die notwendige Nutzung der technischen
Einrichtungen und Systeme für Schulungszwecke ein. Im übrigen
sind alle weiteren Kosten im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer
Schulung, wie beispielsweise Fahrt- und Übernachtungskosten
vom Kunden selbst zu tragen. Eine nur teilweise Teilnahme an Schulungsveranstaltungen
berechtigt nicht zur Gebührenminderung.
5.
Rechnungsstellung / Zahlungsbedingungen
Die
Rechnungsstellung der Seminargebühren erfolgt nach Seminarbeginn.
Zahlungen sind innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug
zu leisten. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in
Höhe von 3 % über dem jeweils gültigen Leitzinssatz
der Europäischen Zentralbank berechnet. Ansprüche von
ibr-oss können nur dann mit Gegenforderungen des
Kunden verrechnet werden, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind.
6. Seminarzeiten
Die
Seminare beginnen am ersten Schulungstag um 10 Uhr, an allen weiteren
Schulungstagen um 9 Uhr und enden jeweils um 17 Uhr.
7.
Haftung
ibr-oss übernimmt für Schäden, die durch ihre gesetzlichen
Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Angestellten verursacht
werden, keine Haftung, außer es handelt sich um Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit. Bei Ausfall der Schulung durch Krankheit
des Referenten, zu geringer Teilnehmerzahl, sowie von ibr-oss
nicht zu vertretende sonstige Gründe oder durch höhere
Gewalt, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung.
ibr-oss kann in diesen Fällen nicht zum Ersatz von
Reise- und Hotelkosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden.
ibr-oss wird einen Ersatztermin ansetzen. Dem Teilnehmer
bleibt es freigestellt, diesen Termin zu akzeptieren oder vom Vertrag
zurückzutreten.
8.
Urheberrechte
Sämtliche
Seminarunterlagen enthalten urheberrechtlich geschützte Informationen.
Alle Rechte, auch die der Vervielfältigung der Seminarunterlagen
oder Teile daraus, bleiben ibr-oss vorbehalten. Kein Teil
der Seminarunterlagen darf in irgendeiner Form ohne vorherige schriftliche
Zustimmung vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen
Wiedergabe benutzt werden. Eine während der Seminardurchführung
zur Verfügung gestellte Software darf weder entnommen, noch
teilweise oder ganz kopiert werden.
9.
Sorgfaltspflichten
Die
Teilnehmer dürfen keine mitgebrachten Datenträger verwenden.
Sie sind verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen
einzuhalten und den Anweisungen des Schulungsleiters zu folgen.
Die technischen Einrichtungen einschließlich der Software
dürfen ausschließlich zu Schulungszwecken genutzt werden.
10.
Gerichtsstand, Nebenabereden
Für
etwaige Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag oder anlässlich
dieses Vertrages wird der Gerichtsstand Dortmund vereinbart, sofern
der Vertragspartner Kaufmann ist. Erfüllungsort dieses Vertrages
ist der jeweilige Veranstaltungsort. Mündliche Nebenabreden
sind anlässlich des Vertragsabschlusses nicht getroffen worden.
Nach Vertragsabschluss erfolgte Nebenabreden, sowie Änderungen
und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
11.
Schlussbestimmungen
Sollten
einzelne Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden,
so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung
durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzen, mit der das wirtschaftlich
gewollte Ergebnis am besten erreicht wird.
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